Zulassung

 

Synonyme:
Kurzform:
engl.: admission

 

Definition 1:

Die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:

- Aushang im Börsensaal
- Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Vor jeder Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers zu veröffentlichen. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.

FOCUS MONEY Börsenlexikon, © 2001 verlag moderne industrie

 

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