zugelassene Investmentfonds


Synonyme:
Kurzform:
engl.: listed investment funds


Definition 1:

Inoffizielle Bezeichnung für die beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zum öffentlichen Vertrieb registrierten Investmentfonds. Dabei kann es sich um deutsche oder ausländische Fonds handeln. Diese Fonds genießen alle Steuervorteile. Nicht zum öffentlichen Vertrieb registrierte Investmentfonds sollten Sie meiden. Ob ein Investmentfonds in Deutschland öffentlich vertrieben werden darf, können Sie dem Verkaufsprospekt entnehmen.

Schon aus steuerlichen Gründen sollten Sie nur zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland registrierte Investmentfonds kaufen...

Innerhalb der Fonds sind sogar die kurzfristig realisierten Kursgewinne innerhalb von zwölf Monaten steuerfrei. Sie müssen die Kursgewinne der Fonds nur versteuern, wenn Sie die Fonds innerhalb von zwölf Monaten wieder verkaufen. Bei den nicht registrierten Fonds müssen Sie alle Kursgewinne versteuern. Zum Teil müssen Sie sogar fiktive Kursgewinne versteuern. Damit wird der Wille des Gesetzgebers klar, dass nur die gut vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen überwachten Investmentfonds einen Markt in Deutschland finden sollen...

Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag


Haftungsausschluss:

Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen

Wir sind bemüht, Informationen so aktuell und umfassend wie möglich zu recherchieren und zu präsentieren; eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Bookmark and Share
Weitere ThemenRSS-News-Feed abonnieren