Synonyme:
Kurzform:
engl.: interest
Definition 1:
[lateinisch census »Abgabe«] der, in der Volkswirtschaftslehre Preis für die Überlassung von Kapital beziehungsweise Geld. In diesem Sinne werden zum Teil auch Miete und Pacht als Zins betrachtet. Die Höhe der Zinsen bildet sich am Markt entsprechend Angebot und Nachfrage und wird von der Länge der Leihfristen sowie geldpolitischen Maßnahmen beeinflusst. Zu unterscheiden sind: Realzins, der um die jeweilige Inflationsrate bereinigte Zins; Nominalzins, der auf den Nennwert von Wertpapieren bezogene Zinssatz; Effektivzins, aus dem Verhältnis zwischen Zinsertrag und Kaufpreis oder Kurswert eines Wertpapiers resultierender Zinssatz. ...
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2007
Definition 2:
Die Gebühr für das Privileg Geld zu leihen, normalerweise ausgedrückt als ein auf Jahresbasis umgerechneter Prozentsatz.
Verleiher verdienen Geld mit Zinsen, Entleiher bezahlen sie.
Übers. von http://www.investopedia.com/terms/i/interest.asp
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