Synonyme:
Kurzform:
engl.: commodity futures trade
Definition 1:
Warenterminhandel gehört zu den riskantesten aller Spekulationen. Entscheidend für die Spekulation ist die Differenz zwischen einem in der Gegenwart vereinbarten Preis für eine Ware und dem Preis der Ware zu einem bestimmten Termin.
Das Prinzip des Warenterminhandels lässt sich anhand der Situation eines Landwirts verdeutlichen, der sein Getreide lange vor der Ernte verkauft: Baut der Landwirt zum Beispiel im Frühjahr Mais an, weiß er noch nicht, welchen Preis er für seinen Mais erhalten wird. Er kann aber an einer Warenterminbörse über einen Broker seine Ernte schon im Frühjahr zu einem bestimmten Preis zur Lieferung im September verkaufen. Dadurch kann der Landwirt genau kalkulieren. Der Käufer des Kontraktes kann ebenfalls mit dem festen Kaufpreis für den Mais kalkulieren.
Bei dem Handel sind die Liefermonate, die Qualitäten und die Größe eines Kontraktes festgelegt. Auszuhandeln bleibt lediglich der Preis für einen Kontrakt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich der Landwirt zur Lieferung eines oder mehrerer Kontrakte Mais verpflichtet und der Käufer hat sich zur Abnahme der Kontrakte verpflichtet.
In der Regel werden derartige Kontrakte aber nicht gekauft oder verkauft, um die Waren tatsächlich auszuliefern oder abzunehmen, sondern um mit den Kontrakten zu handeln. Steigt zum Beispiel der Preis für den September-Mais, kann der Käufer seinen Kontrakt mit Gewinn verkaufen. Die bedeutenden Gewinn- und Verlustmöglichkeiten liegen nun darin, dass bei einem Handel nicht der vollständige Preis der Kontrakte bezahlt werden muss, sondern nur eine Sicherheit (Margin) zu stellen ist...
Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag
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