Termingeschäftsfähigkeit




Termingeschäftsfähigkeit

Definition 1:

Grundlegend für die Regelung der Börsentermingeschäftsfähigkeit ist die Unterscheidung zwischen Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten. Sofern beide Vertragsparteien im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, ist ein zwischen ihnen geschlossenes Börsentermingeschäft gemäß Börsengesetz verbindlich. Börsentermingeschäfte mit nicht-termingeschäftsfähigen Bankkunden - also eigentlich allen Privatkunden - sind hingegen unwirksam. Diese Rechtsfolge können die Kreditinstitute mithilfe des "Informationsmodells" vermeiden. Die Privatkunden werden termingeschäftsfähig, wenn sie von ihrem Kreditinstitut vor Geschäftsabschluss über die typischen Verlustrisiken der Börsentermingeschäfte schriftlich informiert worden sind und die Informationsschrift unterschrieben haben. ...
FOCUS MONEY Börsenlexikon, © 2001 verlag moderne industrie

Haftungsausschluss:

Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen

Wir sind bemüht, Informationen so aktuell und umfassend wie möglich zu recherchieren und zu präsentieren; eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Bookmark and Share
Weitere ThemenRSS-News-Feed abonnieren