engl. off-exchange trading, OTC trading
Definition 1:
Im Telefonhandel werden grundsätzlich alle Finanzmarktinstrumente gehandelt, die in keinem der Börsensegmente gehandelt werden. Ferner werden alle außerbörslichen Geschäfte dem Telefonhandel zugeordnet. Dazu zählen ebenso sämtliche Wertpapiere, die in den Börsensegmenten Amtlicher Handel, Geregelter Markt, Neuer Markt als auch Freiverkehr gehandelt werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Banken für den außerbörslichen Handel unterschiedliche Voraussetzungen fordern (z.B. bestimmte Mindestordergrößen).Definition 2:
Der Telefonhandel oder Telefonverkehr ist der Handel nach Börsenschluss zwischen Börsenmaklern und Kreditinstituten. Dieser außerbörsliche Handel unterliegt nicht der Börsenaufsicht, gleichwohl haben sich Handelsbräuche gebildet. Im Telefonverkehr werden neben den Wertpapieren des Amtlichen Handels, des Geregelten Marktes und des Freiverkehrs alle Arten von Wertpapieren gehandelt. Dazu gehören auch OTC-Aktien.Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen
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