Tafelgeschäfte


Synonyme:
Kurzform:
engl.: over-the-counter business


Definition 1:

Im Regelfall sind Ihre Wertpapiere in einem Depot hei einem Kreditinstitut deponiert. Das Kreditinstitut löst die Kupons der Wertpapiere für Sie ein und schreibt den Ertrag Ihrem Konto gut. Das gilt für Zinserträge bei Anleihen ebenso wie für Dividenden bei Aktien.

Wenn Sie Ihre Anleihen, Aktien oder Investmentfonds selbst verwahren, etwa zu Hause oder in einem Banktresor, müssen Sie selbst die Kupons abschneiden und einlösen. Dieses Einlösen der Kupons wird Tafelgeschäft genannt. Manche Anleger bevorzugen diese Form, um ihre Zins- und Dividendenerträge einzunehmen, weil sie dabei anonym bleiben können. Allerdings fallen bei der Kuponeinlösung sehr oft hohe Gebühren an. Außerdem sind die deutschen Kreditinstitute bei Tafelgeschäften verpflichtet, die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 35 Prozent einzubehalten. Bei Einlösung bei im Ausland ansässigen Banken fällt zwar keine Zinsabschlagsteuer an, dafür sind die Gebühren oft wesentlich höher als in Deutschland.

Fast alle Tafelgeschäfte werden mit Anleihen durchgeführt. Voraussetzung für Tafelgeschäfte ist, dass die Wertpapiere physisch ausgeliefert werden. Viele Anleihen wie zum Beispiel die Bundesanleihen werden nur noch elektronisch verwaltet. Eine Auslieferung effektiver Stücke und Wertpapierverwaltung ohne Kreditinstitut sind nicht möglich.

Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag


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