engl. withholding tax, deduction at source
Definition 1:
Im Gegensatz zur Veranlagungssteuer (Einkommensteuer, Vermögensteuer etc.) auch Abzugsteuer genannte Form des Steuereinzugs ìan der Quelleî, d.h dort, wo zeitlich die Steuerpflicht beginnt. Bekannte Arten sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer für Dividenden.Definition 2:
Form der Einkommensteuer, deren Erhebung im Abzugsverfahren, also direkt an der "Quelle", erfolgt. Dazu zählen sowohl die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber einbehalten wird, als auch Kapitalertragssteuern.Definition 3:
Spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte, die am Ort und zum Zeitpunkt des Entstehens steuerpflichtiger Vergütungen von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird (Quellensteuerabzugsverfahren). In Deutschland übliche Quellensteuern sind u. a. Lohn-, Kirchen-, Kapitalertrag-, Aufsichtsrat-, Bauabzugsteuer. Vorteile für das Finanzamt: pünktlicher Zahlungseingang, geringere Erhebungskosten, erschwerte Steuerhinterziehung. Nachteilig ist, dass die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen erst bei Veranlagung zur Einkommensteuer Berücksichtigung finden.Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen
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