Synonyme:
Kurzform:
engl.: look-through earnings
Definition 1:
Um den Aktionären zu helfen, den Wert von Berkshire Hathaways großen Aktien-Investments einzuschätzen, prägte Buffett den Begriff "offensichtliche" Gewinne (look-through earnings). Berkshires offensichtliche Gewinne bestehen aus den operativen Gewinnen seiner Tochterunternehmen, den einbehaltenen Gewinnen seiner großen Aktieninvestments und dem Betrag, den Berkshire ans Finanzamt hätte abführen müssen, wären die einbehaltenen Gewinne tatsächlich ausgezahlt worden.
Die einbehaltenen Gewinne sind der Teil vom Jahresgewinn eines Unternehmens, der nicht in Form von Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet wird, sondern in die Aktiengesellschaft reinvestiert wird.
Der Begriff der offensichtlichen Gewinne war ursprünglich für die Aktionäre von Berkshire gedacht, doch stellt er auch eine wichtige Lehre für Fokus-Investoren dar, die einen Weg suchen, um den Wert ihres Portfolios zu verstehen, wenn sich, wie es von Zeit zu Zeit geschieht, die Aktienkurse von den zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Daten loslösen. "Das Ziel eines jeden Investors", sagt Buffett, "sollte es sein, ein Portfolio zu schaffen (tatsächlich eine "Gesellschaft"), das ihm in einem Jahrzehnt die höchstmöglichen offensichtlichen Gewinne bringen wird."
Investieren mit Warren Buffett
Robert G. Hagstrom
Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen
Wir sind bemüht, Informationen so aktuell und umfassend wie möglich zu recherchieren und zu präsentieren; eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.