Namensaktie




Namensaktie

engl. name share, nominal share, personal share

Definition 1:

Im Gegensatz zu den Inhaberaktien werden bei Namensaktien die Aktionäre in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Erst mit der Eintragung stehen den Aktionären die Aktionärsrechte wie das Stimmrecht zu. Zur Zeit ist bei deutschen Aktiengesellschaften ein Trend zur Ausgabe von Namensaktien zu beobachten. Das hängt mit der Vorstellung zusammen, dass man seine Aktionäre im Rahmen der Investor-Relations pflegen und informieren sollte. Dazu benötigt man jedoch ihre Namen. Jeder Aktionär mit einer Namensaktie ist der Aktiengesellschaft bekannt und auf Verlangen auch den anderen Aktionären, denn jeder Aktionär kann das Aktienbuch einsehen. Der Trend zu Namensaktien in Deutschland wird auch dadurch verstärkt, dass in den USA nur noch Namensaktien neu an den Börsen eingeführt werden dürfen, viele deutsche Unternehmen jedoch ihre Aktien an amerikanischen Börsen einführen wollen. ...
Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag

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