Mantel


Synonyme:
Kurzform:
engl.:


Definition 1:

Wertpapiere, die durch eine Urkunde verbrieft werden, unterteilen sich in Mantel und Bogen (inklusive Talon). Der Mantel, das Hauptpapier, verbrieft das Hauptrecht des Wertpapiers, z.B. das Recht des Aktionärs auf Mitbestimmung im Rahmen der Hauptversammlung. Im so genannten Bogen sind die Nebenrechte, also beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Erträgnisse, verbrieft. Da einige Effekten lange Laufzeiten haben oder unbegrenzt gültig sind, berechtigt der Talon (Erneuerungsschein) den Besitzer zum Bezug eines neuen Bogens.

FOCUS MONEY Börsenlexikon, © 2001 verlag moderne industrie


Definition 2:

Ein Mantel ist der das Anteilsrecht verbriefende Teil eines Wertpapiers. Im Gegensatz dazu berechtigt der Kursbogen lediglich zur Einlösung der Zinsen oder Dividenden.

http://www.gelon.de/lexikon/Mantel_1060.html


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