Synonyme:
Kurzform:
engl.: liquidation
Definition 1:
Wenn ein Geschäft oder Unternehmen beendet wird oder Bankrott geht, werden seine Vermögenswerte verkauft und aus dem Erlös werden seine Gläubiger bezahlt. Jegliche Überreste werden an die Anteilseigner verteilt.
Jede Transaktion, die eine lange oder kurze Position ausgleicht oder abwickelt.
Gläubiger liquidieren Vermögenswerte, um zu versuchen so viel von dem ihnen geschuldeten Geld wie möglich zu bekommen. Sie haben das Vorrecht auf was auch immer abgestoßen wird. Nachdem die Gläubiger bezahlt werden, bekommen die Anteilseigner, was immer übrig geblieben ist, wobei die bevorzugten Anteilseigner Vorrang haben gegenüber den allgemeinen Anteilseignern.
Übers. von http://www.investopedia.com/terms/l/liquidation.asp
Definition 2:
[lateinisch] die, Recht: Abwicklung der laufenden Geschäfte, abschließende Befriedigung der Gläubiger und Verwertung sowie Verteilung des Vermögens einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, eines Vereins oder einer Genossenschaft bei Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit (Abwicklungsfirma, Firmenzusatz: i. L. in Liquidation).
Keine Liquidation findet statt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2007
Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen
Wir sind bemüht, Informationen so aktuell und umfassend wie möglich zu recherchieren und zu präsentieren; eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.