Synonyme: Weltwährungsfonds
Kurzform: IWF
engl.: International Monetary Fund - IMF
Definition 1:
1945 aufgrund des Abkommens von Bretton Woods errichtete Sonderorganisation der UN zur Überwachung des internationalen Währungssystems (2005: 184 Mitglieder); Sitz: Washington (District of Columbia).
Ziele: Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums sowie eines hohen Beschäftigungsgrades, Sicherung geordneter Währungsbeziehungen, Schaffung eines multilateralen Zahlungssystems und Beseitigung von Beschränkungen im Devisenverkehr, zeitlich befristete Kreditgewährung zum Zahlungsbilanzausgleich.
Organe: Oberstes Gremium ist der Gouverneursrat (Board of Governors; je Mitgliedsland ein Vertreter), aus dem der Interimsausschuss gebildet wird. Die laufenden Geschäfte führt das Exekutivdirektorium (Board of Executive Directors; 24 Mitglieder). Jedem IWF-Mitglied ist eine Quote zugewiesen, nach der sich sein Anteil am Fonds (Subskription), sein Stimmrecht, die Höhe seiner ständigen Bareinlagen, seine Verpflichtung zur Kreditgewährung an andere Mitglieder und die Grenze seiner Inanspruchnahme des Fonds (Ziehungsrechte) bemessen. Den höchsten Stimmenanteil und damit eine Sperrminorität haben die USA.
Um die internationale Währungsordnung flexibler zu gestalten, die Mittel des IWF zu vergrößern und nach und nach eine stärkere Unabhängigkeit des Währungssystems vom Gold und vom Dollar zu erreichen, wurde 1969 mit den Sonderziehungsrechten (SZR) ein neues Reservemedium geschaffen, das als Zahlungsmittel zwischen den Währungsbehörden dient. Die SZR können dazu benutzt werden, über die normalen Ziehungsrechte hinaus fremde Währungen zu erwerben oder Verbindlichkeiten bei anderen Zentralbanken zu begleichen. Seit 1978 ist den Mitgliedern des IWF die Wahl ihres Wechselkurssystems freigestellt. Die IWF-Finanzmittel erbringen die Mitglieder über Beiträge. (Allgemeine Kreditvereinbarungen)
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007
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