Synonyme: Eingeweihter
Kurzform:
engl.: insider
Definition 1:
Jede Person, die Kenntnisse von oder Zugang zu wertvollen nichtöffentlichen Informationen über eine Aktiengesellschaft hat.
Beispiele eines Insiders umfassen die Direktoren und Leitenden Angestellten einer Gesellschaft. Aktionäre, die mehr als 10% des Anteilskapitals in einer Gesellschaft besitzen, sind ebenfalls Insider.
Übers. von http://www.investopedia.com/terms/i/insider.asp
Definition 2:
Im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist ausdrücklich geregelt, wer als Insider zu betrachten ist:
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine Bewertung, die ausschließlich auf der Grundlage öffentlich bereits bekannter Informationen erstellt wird, keine Insidertat-bestand darstellt. Dies gilt auch in den Fällen, wenn dadurch der Kurs erheblich beein-flusst werden kann. Verstöße gegen das Verbot von Insidergeschäften können mit einer Geldbuße oder aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Handbuch für Value Investoren, FID Verlag 2006
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