Inhaberaktie


Synonyme:
Kurzform:
engl.: bearer stock, bearer share


Definition 1:

Inhaberaktien gehören dem Inhaber und können ohne weitere Formalitäten verkauft und übertragen werden.

Inhaberaktien sind die in Deutschland übliche Form der Aktien. Der Inhaber einer Inhaberaktie besitzt alle Rechte eines Aktionärs. Die Leichtigkeit, mit der diese Aktien gehandelt und die Aktionärsrechte ausgeübt werden können, unterscheidet die Inhaberaktien von den Namensaktien. Viele deutsche Unternehmen möchten ihre Inhaberaktien auf Namensaktien umstellen, um einen Überblick über die Aktionäre zu bekommen und gezielter Investor-Relations betreiben zu können. Außerdem lassen einige ausländische Börsen nur noch Namensaktien neu zum Handel zu.

Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag


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