Hauptversammlung




Hauptversammlung

engl. shareholders' meeting

Definition 1:

Hier handelt es sich um ein Organ der Aktiengesellschaft. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, ausgenommen Mitglieder der Arbeitnehmervertreter, die Bestellung des Abschlußprüfers,Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung, Änderungen der Satzung, Auflösung der Gesellschaft.
Handbuch für Value Investoren, FID Verlag 2006

Haftungsausschluss:

Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen

Wir sind bemüht, Informationen so aktuell und umfassend wie möglich zu recherchieren und zu präsentieren; eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Bookmark and Share
Weitere ThemenRSS-News-Feed abonnieren