engl. liquidization, offset
Definition 1:
Ausgleichung einer offenen Position.Definition 2:
Börse: Ausgleich in einem Spekulationsgeschäft durch An- und Verkauf von Wertpapieren oder Devisen.Definition 3:
Als Glattstellen bezeichnet man vor allem im Terminhandel den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, sich von den Lieferverpflichtungen zu befreien. Haben Sie zum Beispiel einen Kontrakt zum Kauf von Kupfer im Dezember geschlossen, ist der Kontrakt zunächst offen. Möchten Sie sich dieser Verpflichtung entledigen, verkaufen Sie einen Kontrakt Kupfer zum gleichen Termin. Die beiden Kontrakte heben sich auf. Damit haben Sie das Geschäft geschlossen oder glattgestellt.Definition 4:
Kaufen oder Verkaufen von Wertpapieren, um eine offene Position auszugleichen oder auch die Lösung eines eingegangenen Börsengeschäfts durch Verkauf der Position.Definition 5:
Bezeichnung für Kauf bzw. Verkauf von Wertpapier- oder Devisenbeständen eines Händlers, um eine bestehende Verpflichtung durch ein Gegengeschäft auszugleichen.Definition 6:
Die Aufhebung einer offenen Position durch das Eingehen einer absolut gleichwertigen Gegenposition. Die Glattstellung kann nur für denselben Kontraktmonat und dieselbe Ware erfolgen.Definition 7:
Kauf bzw. Verkauf einer Position in Wertpapieren, Devisen, Futures o. Optionen, der bewirkt, dass man gegenüber einem Geschäftspartner keinerlei Verpflichtungen mehr hat, d. h. die Position wird aufgelöst.