Synonyme:
Kurzform:
engl.: money-laundering
Definition 1:
Geldwäsche (Österreich und Schweiz: Geldwäscherei) bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten (schwarzen) Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen (z. B. Terrorismus).
Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus betrachtet...
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche
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