Finanzdienstleistungsinstitute


Synonyme:
Kurzform:
engl.: financial services institution


Definition 1:

Bis auf die Vermittlung von zum öffentlichen Vertrieb registrierten Investmentfonds sind alle anderen Geldgeschäfte wie die Vermittlung von Aktien und Anleihen, die Vermögensverwaltung und der Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Kundenauftrag genehmigungspflichtig.

Da diese Tätigkeiten nur bestimmte Geschäftsbereiche der Kreditinstitute umfassen, reicht dafür die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut aus. Diese Zulassung erteilt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dabei wird genau festgelegt, welche Art von Geschäften das Finanzdienstleistungsinstitut durchführen darf.

Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag


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