engl. title retention, reservation of proprietary rights
Definition 1:
Recht: die beim Verkauf einer beweglichen Sache getroffene Vereinbarung, dass die verkaufte Sache (z. B. eine Maschine) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleiben soll (� 449 BGB). Der Eigentumsvorbehalt gibt dem Verkäufer also ein Sicherungsmittel, während der Käufer die Sache bereits nutzen kann. Bis zum Eintritt der Bedingung bleibt der Verkäufer Dritten gegenüber Eigentümer mit allen Rechten (wichtig z.B. bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers). Im Verzugsfall kann der Verkäufer die Sache nur zurückverlangen, wenn er zuvor vom Vertrag zurückgetreten ist (� 449 Absatz 2 BGB). Wird der Kaufpreis gezahlt, erlischt der Eigentumsvorbehalt automatisch.Definition 2:
Aufschiebend bedingte Übereignung bei unbedingt abgeschlossenem Kaufvertrag, wodurch sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum vorbehält.Die Inhalte in InvestorWissen24.de dienen ausschließlich Ihrer Information und Anregung. Die bereitgestellten Informationen stellen insofern keine Empfehlungen oder Bewertungen für Ihre persönliche Finanzsituation dar. Sie sind auch nicht dazu gedacht, professionelle Beratungen durch im Börsen- und Finanzwesen tätige Experten zu ersetzen. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Finanzen sollten Sie auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen
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