eidesstattliche Versicherung


Synonyme:
Kurzform:
engl.: declaration in lieu of an oath


Definition 1:

Versicherung an Eides statt, Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen oder zur Beteuerung der Richtigkeit von Erklärungen; sie stellt eine schwächere Bekräftigung als der Eid dar. Im Prozess unterliegt sie der freien Beweiswürdigung. Sie ist vom Recht entweder vorgeschrieben oder zugelassen, z.B. im Zivilrecht nach § 259 BGB die Verpflichtung eines Rechenschaftspflichtigen, seinen Bericht gegebenenfalls im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, auch vor dem Amtsgericht, zu erfüllen. Im Zivilprozessrecht hat sie begrifflich den früheren Offenbarungseid verdrängt; der im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht befriedigte Gläubiger kann vom Schuldner die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Umfang und Gegenstände seines Vermögens und über unentgeltliche Vermögensverfügungen verlangen (§ 807 ZPO). Besondere Bedeutung hat die eidesstattliche Versicherung bei der Eröffnung eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz. - Auf wissentlich oder fahrlässig falsche eidesstattliche Versicherung stehen Freiheits- oder Geldstrafe (§§ 156, 163 StGB).

© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007


Definition 2:

Früher Offenbarungseid genannte Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung an Eides Statt. Gesetzlich vorgeschrieben z.B. in der Zwangsvollstreckung, im Konkursverfahren, im Vergleichsverfahren und im Steuerverfahren.

Lexikon der Finanzbegriffe, MOEWIG


Definition 3:

Die eidesstattliche Versicherung ist eine Möglichkeit zur Bekräftigung von Aussagen vor Behörden an Stelle des Eides (= an Eides statt). Notwendig ist die eidesstattliche Versicherung, da der Eid an hohe Voraussetzungen geknüpft ist und nur von Richtern abgenommen werden kann...

Die falsche eidesstattliche Versicherung wird in § 156 StGB bestraft. Die Mindeststrafe liegt niedriger als bei Meineid (§ 154 StGB).

http://www.lexexakt.de/glossar/eidesstattlicheversicherung.php


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