E-Commerce, electronic commerce




E-Commerce, electronic commerce

engl. E-Commerce, electronic commerce

Definition 1:

Handel mit Waren und Dienstleistungen über elektronische Kommunikationsmittel, v. a. das Internet; in Deutschland bisher v. a. von Medien-, Handels-, Computer-, Touristik-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen genutzt. Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen spricht man von Business-to-Business (kurz B2B), bei Geschäften zwischen Unternehmen und Privatkunden von Business-to-Consumer (kurz B2C) und bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand (z. B. Ausschreibungen) von Business-to-Government (kurz B2G). Relativ leicht über das Internet zu vermarkten sind v. a. beratungsarme Güter (z. B. Erzeugnisse des Versandhandels, Tickets und Fahrkarten) beziehungsweise solche, bei denen neben Bestellung und Bezahlung auch die Auslieferung und Distribution auf elektronischem Wege erfolgen kann (z. B. Software, Videoclips, Musikdateien, Informations- und Beratungsdienstleistungen, Homebanking, Sachversicherungen). Hemmnisse im Privatkundengeschäft sind v. a. die Kosten für den Internetzugang sowie Bedenken hinsichtlich Daten- und Verbraucherschutz und Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs, obwohl in jüngster Zeit die gesetzlichen Regelungen verbessert wurden (elektronischer Geschäftsverkehr). Darüber hinaus stehen zur Verbesserung des elektronischen Zahlungsverkehrs verschiedene Standards und Systeme der Verschlüsselung (Kryptologie) sowie mit der elektronischen Signatur ein (im Privatkundenbereich allerdings noch nicht sehr weit verbreitetes) Instrument zur Sicherung von Identität und Authentizität der elektronischen Transaktion zur Verfügung. ...
� Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007

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