Synonyme: Einlagen
Kurzform:
engl.: deposit, securities account
Definition 1:
´
Eine Transaktion, die eine Übertragung von Fonds zu einer anderen Partei zum Zwecke der Aufbewahrung einschließt.
Diese Art Depot ist mit dem Geld identisch, das ein Investor in die Spar- oder Girokonten einer Bank transferiert.
Übers. von www.investopedia.com/terms/d/deposit.asp
Definition 2:
Ein Teil von Fonds, der als Wertpapier oder zusätzliche Sicherheit für die Übergabe eines Nutzens verwendet wird.
Einige Verträge verlangen, dass ein Prozentsatz von Fonds vor der Übergabe als ein Akt des Vertrauens transferiert wird. Ein Beispiel ist das Anfangsgrenze-Depot, das erforderlich ist, um in einen neuen Terminkontrakt einzutreten.
Übers. von www.investopedia.com/terms/d/deposit.asp
Definition 3:
[französisch] das, Bankwesen: bei einem Kreditinstitut zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder -papiere. Im Depotgeschäft werden geschlossene Depots (die Bank sorgt nur für sichere Aufbewahrung) und offene Depots (die Verwahrung und Verwaltung durch die Bank unterliegen dem Depotgesetz in der Fassung vom 11. 1. 1995) unterschieden.
Grundformen sind Sonderverwahrung (Streifbanddepot), bei der die hinterlegten Stücke getrennt von den Beständen anderer Hinterleger aufbewahrt werden, und Sammelverwahrung (Sammeldepot), bei der die Einleger Miteigentum nach Bruchteilen am Sammelbestand haben. Die Banken erheben für das Depotgeschäft in der Regel Depotgebühren.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007
Definition 4:
Bankwesen: Geldbeträge, die die Wirtschaftssubjekte den Banken in der Regel gegen Zinsen zur Verfügung stellen (Depositen). Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) dienen dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, werden niedrig oder nicht verzinst und als Buch- oder Giralgeld bezeichnet; Termineinlagen sind verzinsliche Einlagen mit fester Laufzeit (Festgelder) oder mit vereinbarter Kündigungsfrist (Kündigungsgelder), die nicht dem Zahlungsverkehr dienen. Spareinlagen sind unbefristete, nicht dem Zahlungsverkehr dienende Geldanlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007
Definition 5:
Gebührenpflichtige Wertpapier-Verwahrung auf einem meist speziellen Konto durch ein Geldinstitut.
Handbuch für Value Investoren, FID Verlag 2006
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