Bankrott


Synonyme:
Kurzform:
engl.: bankruptcy


Definition 1:

Der Zustand einer Person oder Firma, die nicht in der Lage ist, ihre Schulden zurückzuzahlen.

Wenn die bankrotte Entität ein Unternehmen ist, wird das Eigentumsrecht der Vermögenswerte des Unternehmens von den Aktionären auf die Obligationsinhaber übertragen. Anteilseigner sind die letzten zu bezahlenden Leute, wenn eine Gesellschaft Bankrott macht. Sichere Gläubiger bekommen immer den ersten Zugriff auf den Erlös aus der Liquidation.

Übers. von http://www.investopedia.com/terms/b/bankruptcy.asp


Definition 2:

[ital. banco rotto, eigtl. zerbrochener Tisch (des Geldwechslers), aus: banco (Bank) u. rotto zerbrochen]:

Zahlungsunfähigkeit; Einstellung aller Zahlungen [eines Schuldners gegenüber seinen Gläubigern]: den B. erklären, anmelden, [kurz] vor dem B. stehen; politischer, geistiger B.; B. gehen (zahlungsunfähig werden); B. machen (1. zahlungsunfähig werden. 2. scheitern: er hat mit seiner Politik B. gemacht).

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch. 4. Aufl. Mannheim 2001


Definition 3:

[aus italienisch banca rotta »zerbrochene Bank«]

der, Bankerott, Bankbruch, Unvermögen eines Schuldners, seine Gläubiger zu befriedigen (Insolvenzstraftaten). Nach §§ 283, 283 a StGB werden Schuldner bestraft, die sich bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sorgfaltswidrig verhalten, z. B. Vermögensteile verheimlichen oder beiseite schaffen, Schulden vortäuschen oder ihre Vermögenskrise durch eine sorgfaltswidrige Handlung herbeiführen. Der Bankrott ist mit ähnlichen Tatbestandsmerkmalen auch in Österreich (§§ 156 folgende StGB) und der Schweiz (Artikel 163 folgende StGB) strafbar.

© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007


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