Bankgeheimnis


Synonyme:
Kurzform:
engl.: bank secret, banker's discretion, banking confidentiality, banking secrecy


Definition 1:

Das Bankgeheimnis verpflichtet die Kreditinstitute dazu, Auskünfte über ihre Kunden und deren Konten zu verweigern. Es ist in Deutschland nicht gesetzlich verankert, folgt aber aus Treu und Glauben gegenüber dem Kunden. Ausnahmen von der Auskunftsverweigerung soll es nur bei Vertretern des Kontoinhabers, zum Schutz der Bank, im Rahmen der Bankenaufsicht, bei Entbindung von der Schweigepflicht und im Rahmen gesetzlicher Pflichten geben.

Die gesetzlichen Pflichten beziehen sich vor allem auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. So waren die deutschen Kreditinstitute bis zum 31.12.1999 verpflichtet, die Freistellungsaufträge für Kapitalerträge dem Bundesamt für Finanzen zu melden. Ab dem 1.1.2000 melden die Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzen die Namen der Kunden, deren Kapitalerträge über den Freibeträgen liegen und bei denen die Kreditinstitute die Kapitalertragsteuer einbehalten haben.

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Börsenlexikon, © 2000 Campus Verlag


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