Synonyme:
Kurzform:
engl.: stock, share
Definition 1:
Wertpapier, das die Anteilsrechte an der jeweiligen Aktiengesellschaft verbrieft.
Die Höhe des Anteils am Grundkapital wird durch den Nennwert festgelegt. Aktien dürfen zwar über Nennwert, aber nicht darunter ausgegeben werden. Die Rechte der Aktionäre gestalten sich unterschiedlich und sind von der Aktienart abhängig (Stamm- oder Vorzugsaktie).
Marktpreis ist der börsentäglich ermittelte Kurswert.
Die Aktienurkunde setzt sich aus Mantel und Bogen zusammen. Auf dem Mantel sind die präzise Bezeichnung des Unternehmens und der Nennwert eingetragen; der Bogen enthält die Dividendenscheine, auch Coupons genannt, sowie den Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn der erste nach einigen Jahren verbraucht ist.
Der Reiz einer Aktie liegt in zwei Chancen. Zum einen bieten viele Aktien ihren Aktionären die Möglichkeit, über eine ausgeschüttete Dividende am Gewinn der AG teilzuhaben, zum anderen gibt es die Chance auf einen steigenden Kurswert, wenn die Aktie in Anlegerkreisen an Attraktivität gewinnt.
Handbuch für Value Investoren, FID Verlag 2006
Definition 2:
[von lateinisch actio »Handlung«] Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und die Urkunde darüber, die dem Inhaber seine Rechte verbrieft (Stimmrecht in der Hauptversammlung, Recht auf Dividende). Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie ist Inhaberaktie, wenn das in ihr verbriefte Mitgliedschaftsrecht vom jeweiligen Inhaber der Aktie geltend gemacht werden kann, Namensaktie, wenn in ihr eine bestimmte Person als Berechtigter bezeichnet ist, die im Aktienbuch der AG einzutragen ist. Aktien, die diese typischen Aktienrechte verbriefen, heißen Stammaktien (kurz: Stämme) im Unterschied zu den Vorzugsaktien (Prioritätsaktien), die Vorrechte, besonders bei der Gewinnverteilung, gewähren; allerdings kann ihr Stimmrecht ausgeschlossen werden. Aktien können als Nennbetrags- oder Stückaktien begründet werden (§ 8 Aktiengesetz). Der Mindestnennbetrag einer Aktie ist 1 €, der Anteil einer Stückaktie am Grundkapital der AG darf 1€ nicht unterschreiten. Der Handelswert der Aktie wird bei börsennotierten AG durch die Börse ermittelt. Im Gegensatz etwa zu den angelsächsischen Ländern ist in Deutschland die Aktie als Anlage- und Finanzierungsinstrument noch schwächer entwickelt. (Belegschaftsaktien, Volksaktien).
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2007
Definition 3:
Schlicht und einfach: eine Aktie ist ein Anteil am Besitz einer Gesellschaft. Eine Aktie vertritt einen Anspruch auf die Vermögenswerte und Einkünfte der Gesellschaft. Wenn Sie mehr Aktien erwerben, wird Ihr Eigentumsrecht-Anteil an der Gesellschaft größer. Ob Sie Anteile, Eigenkapital oder Aktie sagen, es bedeutet alles dasselbe.
Aktien einer Gesellschaft zu halten bedeutet, dass Sie einer der vielen Eigentümer (Anteilseigner; Aktionäre) einer Gesellschaft sind, und als solcher haben Sie einen Anspruch (obgleich gewöhnlich sehr klein) auf alles, was die Gesellschaft besitzt. Ja, dies bedeutet, dass Sie technisch einen winzigen Splitter jedes Möbelstücks, jeder Handelsmarke und jedes Vertrags der Gesellschaft besitzen. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Ihren Anteil des Unternehmensertrags sowie jegliche zur Aktie gehörige Stimmrechte.
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