Synonyme:
Kurzform:
engl.: amortization, allowance for depreciation
Definition 1:
Regelung bei der Einkommensteuer, dass die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden dürfen. Die Kosten müssen vielmehr auf die übliche Nutzungsdauer verteilt werden, wenn sie sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter
Lexikon der Finanzbegriffe, MOEWIG
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